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FREIE WÄHLER Pohlheim wollen mögliche Regressansprüche gegen Bürgermeister Ruck prüfen lassen

22. September 202622. September 2026

Björn Feuerbach

Die Fraktion der FREIE WÄHLER in der Pohlheimer Stadtverordnetenversammlung hat einen Antrag auf eine unabhängige rechtliche Prüfung möglicher Regress- und Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister Andreas Ruck eingebracht.

Hintergrund ist eine schriftliche Einstellungszusage des Bürgermeisters für eine Ausbildungsstelle und die daraus resultierende Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht Gießen. Nach Angaben des Antrags entstand der Stadt Pohlheim daraus ein möglicher finanzieller Schaden von mindestens 8.500 Euro zuzüglich etwaiger Prozess- und Nebenkosten.

„Es geht uns zunächst um eine transparente und unabhängige Klärung der rechtlichen Verantwortlichkeiten“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Andreas Schuch. „Wenn der Stadt durch eine Entscheidung oder Verpflichtungserklärung ein finanzieller Schaden entstanden sein sollte, muss geprüft werden, ob und gegebenenfalls gegen wen daraus Ersatzansprüche bestehen.“

Die FREIE WÄHLER-Fraktion beantragt deshalb, den Stadtverordnetenvorsteher zu beauftragen, eine unabhängige externe Rechtsberatung mit der Prüfung zu betrauen. Gegenstand der Prüfung soll insbesondere die Frage sein, ob der Stadt Pohlheim aus Anlass der schriftlichen Einstellungszusage und der daraus folgenden Zahlung Schadensersatz- oder sonstige Ersatzansprüche gegen Bürgermeister Andreas Ruck zustehen.

„Wir verweisen in unserem Antrag ausdrücklich auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion der Stadtverordnetenversammlung nach der Hessischen Gemeindeordnung. Zudem regelt § 77 Abs. 1 HGO, dass Ansprüche der Gemeinde gegen den Bürgermeister von der Stadtverordnetenversammlung geltend gemacht werden.“ erklärt stellv. Fraktionsvorsitzender Björn Feuerbach. „Nach unserer Auffassung ist daher zunächst zu klären, ob entsprechende Ansprüche bestehen und ob diese gegebenenfalls geltend gemacht werden sollen.“

Nach Darstellung der Fraktion obliegen Einstellungen und Verpflichtungserklärungen der Stadt nach der Hessischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung regelmäßig nicht dem Bürgermeister im Alleingang. Vor diesem Hintergrund soll die rechtliche Prüfung insbesondere auch klären, welche rechtlichen Verantwortlichkeiten im konkreten Vorgang bestanden haben.

Das Ergebnis der unabhängigen Prüfung soll anschließend der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden, damit diese auf Grundlage einer fachlichen rechtlichen Bewertung über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Bürgermeister Andreas Ruck soll aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 25 HGO von Beratung und Entscheidung in dieser Angelegenheit ausgeschlossen sein.

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