Sichtbarkeit und Gleichberechtigung – Gesichtsverhüllung Verbot
Die Landesarbeitsgemeinschaft FREIE WÄHLER Frauen Hessen setzt sich für Schutz, Sichtbarkeit und echte Gleichberechtigung von Frauen ein. Frauenrechte gehören fest zum Rechtsstaat und zur demokratischen Ordnung. Ein Verbot der vollständigen Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum ist zulässig, wenn es neutral gegenüber Religion, verhältnismäßig und als Ordnungsmaßnahme gestaltet ist. Die Religionsfreiheit endet dort, wo das öffentliche Miteinander berührt wird. Damit alle teilnehmen können, braucht es klare Regeln zu Kommunikation, Erkennbarkeit und Sicherheit.
Frauen müssen unabhängig von Druck durch Familie, Gesellschaft oder Religion entscheiden können. Die vollständige Gesichtsverhüllung spiegelt oft geschlechtsspezifische Ungleichheiten wider und macht Frauen sichtbarlos im öffentlichen Raum. Der Staat darf das nicht ignorieren. Ein eindeutiger ordnungsrechtlicher Rahmen kann Unterstützung geben und den Zugang zum öffentlichen Leben sichern.
Der öffentliche Raum gehört allen: gleiche Regeln, gleiche Sichtbarkeit, gleiche Sicherheit. Vollständige Verhüllung widerspricht diesem Prinzip, da sie Teilhabe behindert. Frauen dürfen nicht aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen oder unsichtbar gemacht werden.
Wir fordern bundesweit eine einheitliche, religionsneutrale Regelung, die die vollständige Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verbietet und als Ordnungswidrigkeit regelt, mit klarer Durchsetzung. Beratungsangebote sollen ergänzend bereitstehen.
Ziel ist eine Frauenpolitik, die sichtbar macht, schützt und stärkt. Der öffentliche Raum soll für alle gleich sichtbar, sicher und geregelt bleiben.
